Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Grünflächenpflege und Gartenarbeiten (Stand 11/2025)
Herdegen Gebäudeservice GmbH
Bitterfelder Straße 23 · 12681 Berlin
(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Herdegen Gebäudeservice GmbH und ihren Auftraggebern im Bereich der Grünflächenpflege, Garten- und Außenanlagenbetreuung.
Dazu gehören insbesondere Rasen- und Heckenschnitt, Beetpflege, Baumarbeiten, Bewässerung, Unkrautbeseitigung, Laubbeseitigung, Düngung, Nachsaat, Entsorgung von Grünabfällen, maschinelle Mäharbeiten, Pflege von Park- und Außenanlagen, Bepflanzung sowie saisonale Pflegearbeiten.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Art, Umfang und Dauer der Leistung
- Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungszeitpunkt der Pflegeleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einem separaten Dienstleistungsvertrag bei wiederkehrenden Arbeiten, die sich jeweils auf das entsprechende Angebot beziehen.
- Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer oder Partnerunternehmen mit der Ausführung einzelner Arbeiten zu beauftragen.
- Witterungs- oder saisonbedingte Abweichungen (z. B. Vegetationsphasen, Frost, anhaltender Regen, Trockenheit) berechtigen nicht zur Minderung, Aussetzung oder Verweigerung der Leistung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum nachzuholen.
§ 3 Ausführungsbedingungen
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeitern während der Arbeitszeiten den Zugang zu allen vereinbarten Flächen und Wasserentnahmestellen zu ermöglichen.
- Schäden an Pflanzen, Bepflanzungen oder Bodenflächen, die auf unzureichende Bewässerung, Düngung oder äußere Einflüsse (z. B. Wildtiere, Frost, Trockenheit) zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer verwendet im Rahmen seiner Tätigkeit zugelassene, umweltgerechte Geräte, Maschinen und Betriebsmittel.
- Entsorgungsleistungen (Grün- und Schnittgut) sind nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.
§ 4 Abnahme, Mängel und Nachbesserung
- Die erbrachten Leistungen gelten als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung – schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
- Mängelrügen müssen Art, Ort und Umfang der Beanstandung genau bezeichnen.
- Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
- Ein Rechnungsabzug oder eine Zahlungsverweigerung wegen behaupteter Mängel ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer stets die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
- Eine Minderung oder Kündigung ist nur zulässig, wenn eine Nachbesserung nachweislich fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Eine eigenmächtige Rechnungskürzung ist unzulässig.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch äußere Einflüsse (z. B. Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder unsachgemäße Pflege durch Dritte) entstehen.
§ 5 Preise
- Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Preise basieren auf den zum Angebotszeitpunkt geltenden tariflichen, steuerrechtlichen und betrieblichen Kostengrundlagen. Ändern sich diese, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
- Zusatzarbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Entsorgung, Sonderbaumfällungen, Unkrautvernichtung, Neuaussaat), werden gesondert vergütet.
- Bei vereinbarten Pauschalpreisen handelt es sich um Festpreise, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Begehbarkeit der Flächen Bestand haben.
Vorübergehende Schließungen oder Nichtnutzung (z. B. Ferien, Betriebsruhe, Wetterlage, Baustellen, Zugangsprobleme) berechtigen nicht zu einer Kürzung, Aussetzung oder Rabattierung der Vergütung.
Die Pauschalpreise gelten durchgängig als geschuldete Vergütung während der gesamten Vertragslaufzeit.
§ 6 Sicherheitseinbehalt und Zahlungszurückhaltung
Ein Sicherheitseinbehalt oder die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen.
Dies gilt ausdrücklich auch bei behaupteten oder tatsächlichen Mängeln, Reklamationen oder sonstigen Beanstandungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung vollständig und fristgerecht zu zahlen.
Mängelansprüche sind gesondert geltend zu machen; eine Verrechnung oder Kürzung der Rechnung ist unzulässig.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich auf schuldhaft unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind, im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
- Für Schäden, die nicht unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden, entfällt die Haftung.
- Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
- Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Frost, Trockenheit, Schädlingsbefall) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
- Skonto oder Preisnachlässe werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt für laufende Pflegeverträge eine Mindestlaufzeit von einem Monat und eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers in Berlin.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Geschäftlich notwendige Daten werden nach § 26 BDSG elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
